Die Stiftung Stadtkultur gestaltet ihre Stiftungsarbeit entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverband Deutscher Stiftung und bekennt sich zu dieser Selbstverpflichtung.
Im Jahr 2020 hat sich die Stiftung zudem der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland angeschlossen und verpflichtet sich, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Stiftung Stadtkultur
Treskowallee 109
10318 Berlin
Ansprechpartner: Pierre Karohs | karohs@stiftung-stadtkultur.de
Die Stiftung wurde im April 2018 von der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet.
Die Stiftung Stadtkultur engagiert sich in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales für eine gemischte Stadt. Wir begreifen städtische Quartiere als Aufforderung zum Weiterdenken: Welche Geschichten erzählen sie uns? Wer hält sich darin auf und wer nicht? Wie können bestehende Räume umgenutzt werden? Ziel unserer Projekte für Menschen unterschiedlicher Generationen und Hintergründe ist es, temporäre Gemeinschaften, Perspektivwechsel und aktive Teilhabe zu ermöglichen. So leistet die Stiftung einen Beitrag zur Stärkung des Gemeinwesens in Berlin.
Satzung der Stiftung Stadtkultur
Die Stiftung Stadtkultur fördert mit ihren Projekten gemeinnützige Zwecke i. S. v. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4, 5, 6, 7, 10 und 13 AO und hat einen entsprechenden Freistellungbescheid vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin (Ausstellungsdatum 27.12.2023) erhalten. Die Steuernummer der Stiftung Stadtkultur lautet 27/641/10238.
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat setzt sich aktuell aus sieben Mitgliedern zusammen. Er überwacht den Vorstand und bestimmt in Abstimmung mit dem Vorstand die strategische Positionierung der Stiftung. Stiftungsrat und Stiftungsvorstand arbeiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand
Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Stifterin berufen und abberufen. Über den Vorsitz entscheidet der Stiftungsrat. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Wiederberufung ist zulässig.
Ausführliche Informationen über unsere Projekte und Aktivitäten finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Projekte„. Eine Zusammenfassung unserer Aktivitäten finden Sie im Tätigkeitsbericht:
Der Vorstand wird von zwei festangestellten Mitarbeiter:innen (in Teilzeit) unterstützt.
Jahresrechnung 2022 (Jahresrechnung 2023 folgt im Frühjahr 2024 mit bestätigtem Jahresabschluss)
Gesellschaftsrechtlich verbundene Organisationen (Anteile über 5%) liegen nicht vor.
Ein Teil der Verwaltungsaufgaben (insb. Rechnungslegung, Buchhaltung, Vermögensverwaltung) wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Stifterin unentgeltlich ausgeführt.
Die Stiftung erhält zweckgebundene Zuwendungen von ihrer Stifterin, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.
Stand: 17.01.2024